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Begriffe

Lastschrift-Vereinbarung

Zum Einzug der Kartenzahlungen durch Ihre Bank, muss Ihr, für den elektronischen Zahlungsverkehr zugelassenes Geschäftskonto, für die Verrechnung von Kartentransaktionen eingestellt werden. Zu diesem Zweck schließt die Bank eine Lastschrift- oder auch Inkasso-Vereinbarung mit Ihnen ab. Ohne diese Vereinbarung nimmt die Bank Ihre Kartenzahlungen (Kassenschnitt) nicht an. Sie können dann nicht eingezogen und Ihrem Konto nicht gutgeschrieben werden.

Bisher wurde diese Datenübertragung nach dem DTA- oder auch oder auch DTAUS-Standard abgewickelt. Dieser wurde jedoch zum 01. Februar 2016 endgültig eingestellt und durch das SEPA-Card Clearing Verfahren (SCC) ersetzt. Dies geschieht im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA).

 Vertrauen

Mit uns als zuverlässigen Partner profitieren Sie von über 15-jähriger Erfahrung im elektronischen Zahlungsverkehr. Payment Made in Germany!

 Lieferung

Die Lieferung Ihres neuen, einsatzbereiten EC-Terminals erfolgt in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen bei Vollständigkeit der benötigten Dokumente - Mit der Expressoption sogar bereits am nächsten Werktag bei Bestellungen bis 13 Uhr.

 Support

Bei Störungen an Ihrem EC-Terminal erreichen Sie unsere Support-Techniker Montag bis Samstag von 08:00 bis 22:00 Uhr und Sonntag von 09:00 bis 16:00 Uhr unter folgender Telefonnummer: 0351 - 272069988.

Das Angebot richtet sich an Gewerbetreibende. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

* EC-Terminal am nächsten Werktag setzt voraus, dass die Bestellung bis 13 Uhr als Express-Bestellung aufgegeben wurde und alle notwendigen Dokumente (Handelsregister und/oder Gewerbeerlaubnis) sowie die Gläubiger-Identifikationsnummer bei uns eingegangen sind.